Klarheit durch aktuelle Rechtsprechung

Sittenwidrigkeit von Mietverträgen

In einem Fall aus dem Jahr 2025 (Az.: VII ZR 152/23) befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den rechtlichen Aspekten eines Mietvertrags, der grundlegende Fragen des Mietrechts aufwarf. Der Streit entstand im Zuge einer Auseinandersetzung über die Wirksamkeit bestimmter Klauseln im Mietvertrag und deren Vereinbarkeit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der BGH stellte klar, dass die Transparenz und Verständlichkeit von Vertragsbedingungen für Mieter von entscheidender Bedeutung sind und dass intransparente Klauseln als unwirksam erachtet werden können. 

Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers am Hausgeld

In einem Urteil vom 14. November 2025 (Az.: V ZR 190/24) entschied der BGH, dass ein Wohnungseigentümer kein Zurückbehaltungsrecht an den Hausgeldvorschüssen geltend machen kann, selbst wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer  ihrer Pflicht zur Erstellung von Jahresabrechnungen nicht nachkommt. 

 

 

 

 

Zutrittsrecht des Vermieters zur Mietwohnung

In einem Urteil vom 26. April 2023 (Az.: VIII ZR 420/21) klärte der Bundesgerichtshof (BGH), unter welchen Bedingungen Mieterrechte und -pflichten im Rahmen des Mietverhältnisses zur Anwendung kommen. Das Urteil befasst sich insbesondere mit der Frage der Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln und den Rechten der Mieter bei einem möglichen Mietmangel. Der BGH stellte klar, dass die Anforderungen an die Mängelanzeige und die Reaktionspflicht des Vermieters im Einklang mit dem Mietrecht interpretiert werden müssen, um die Interessen beider Parteien zu wahren und eine angemessene Nutzung der Mietobjekte sicherzustellen.

Auswechselung von Beklagten im WEG-Recht

Mit Urteil vom 23. September 2024 (Az.: V ZR 167/23) befasste sich der BGH mit der Frage, ob nach der WEG-Reform 2020 ein Wechsel der beklagten Partei in laufenden Verfahren möglich ist. Die Reform hatte die Strukturen im Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert, insbesondere die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingeführt. Der BGH entschied, dass in bestimmten Fällen ein Wechsel der beklagten Partei zulässig ist, um den veränderten gesetzlichen Grundlagen Rechnung zu tragen. 

 

 

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren richtungsweisenden Entscheidungen die Anforderungen an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs präzisiert. Insbesondere wurde klargestellt, dass Vermieter, die Eigenbedarf anmelden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, dass der Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar dargelegt werden muss. 

Bestellung des Mehrheitseigentümers zum Verwalter

In einem Urteil vom 21. Juli 2023 (Az.: V ZR 215/21) klärte der BGH, dass ein Mehrheitseigentümer, der nicht professioneller Verwalter ist, sich selbst zum Verwalter bestellen kann, auch gegen den Willen der Minderheitseigentümer. Dies gilt, sofern keine Anhaltspunkte für eine unbillige Benachteiligung der Minderheit vorliegen. Der BGH betonte, dass die Wohnungseigentümer durch Beschluss ihren Willen darüber bilden können, ob bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen zulässig sind.

 

 

 

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